Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,
die Tatsache, dass die Aushangkästen für Sterbefälle zwischenzeitlich demontiert wurden, hat offensichtlich Diskussionen ausgelöst. Gerne informiere ich Sie über den aktuellen rechtlichen Sachverhalt und den Beschluss des Ortsgemeinderates.
In der Vergangenheit wurden Sterbefälle, soweit es von den Angehörigen der Verstorbenen gewünscht wurde, durch entsprechende Aushänge innerhalb des Gebietes der Ortsgemeinde Hochspeyer bekannt gemacht. Die Aushänge wurden kostenfrei erstellt.
Das historisch gewachsene Aushangwesen wurde auf Hinweis des zuständigen Mitarbeiters bei der Verbandsgemeindeverwaltung Enkenbach-Alsenborn vom Gemeinde- und Städtebund rechtlich umfassend bewertet.
In §8, Abs. 3 der Durchführungsverordnung zur Gemeindeordnung – zu § 27 Gemeindeordnung – wird u.a. ausgeführt, dass für Ortsgemeinden unter 3000 Einwohnern die Hauptsatzung bestimmen kann, dass Zeit, Ort und Tagesordnung des Gemeinderates durch Aushang bekannt gemacht werden kann. Diese Vorschrift gilt analog für sonstige Aushänge, also auch für Sterbefälle. Bei Ortsgemeinden mit einer höheren Einwohnerzahl, wie beispielsweise Hochspeyer, ist eine solche Bekanntmachung unzulässig. Die bisher erfolgte Handlungsweise ist als freiwillige Leistung anzusehen.
Die haushaltsrechtliche Situation der Ortsgemeinde Hochspeyer lässt das Erbringen einer freiwilligen Leistung grundsätzlich nicht zu. Denkbar wäre lediglich, die Leistung weiterhin zu erbringen, aber eine privatrechtliche Gebühr zu erheben. Dies stellt aber wiederum eine gewerbliche Tätigkeit dar, die aber nur dann erbracht werden kann, wenn der öffentliche Zweck nicht ebenso gut von einem privaten Dritten, hier beispielsweise von einem Bestatter, erfüllt werden kann.
Nach Darstellung dieser rechtlichen Gegebenheiten, hat der Ortsgemeinderat Hochspeyer in seiner Sitzung am 23. März 2017 bei zwei Enthaltungen einstimmig beschlossen, einen entsprechenden Aushang lediglich im Aushangkasten am Verwaltungssitz Hochspeyer der Verbandsgemeinde-verwaltung Enkenbach-Alsenborn zu veranlassen. Auch namens der Mitglieder des Ortsgemeinderates Hochspeyer bitte ich Sie um Verständnis.
Hans-Norbert Anspach, Ortsbürgermeister