Gemeindewappen Hochspeyer

Friedhof Hochspeyer

Aktuelle Info zum Zustand einzelner Grabstätten, sowie der Gestaltung von Bereichen außerhalb der eigenen Grabnutzungsstätten

  • Die Pflege und den gebotenen Zustand der Grabstätten regelt die Friedhofsordnung. Ich bitte Sie deshalb, die erworbenen Grabstätten entsprechend zu pflegen.
  • Nutzer von Gräbern, vornehmlich an Hanglagen, die diese durch Pflanzungen und Aufschüttung von Steinen privat verschönern bitte ich, dies zu unterlassen. Durch diese sehr gut gemeinten Initiativen erhöht sich der Arbeitsaufwand unserer Mitarbeiter enorm. Turnusmäßige Mäh- und Schneidearbeiten werden so, sicherlich amtsunwissend und ungewollt, um einen erheblichen Zeitrahmen verlängert. Diese Arbeitsintensität können die Mitarbeiter des gemeindeeigenen Bauhofs, bedingt durch andere vielfältige Arbeiten, nicht leisten. Ich bitte um Ihr Verständnis.
  • Der Friedhof, insbesondere das unmittelbare Umfeld der Grabanlagen ist zudem kein Aufbewahrungsort für diverse private Gegenstände jeglicher Art, wie z.B. Gießkannen, Vasen u.v.m.

Ich fordere deshalb alle Grabbesitzer auf, die außerhalb ihrer Grabstätte gelagerten privaten Gegenstände bis spätestens 30. Juni 2018 zu entfernen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass nach diesem Termin die Gegenstände durch Gemeindemitarbeiter entfernt und entsorgt werden.

Hans-Norbert Anspach, Ortsbürgermeister