Gemeindewappen Hochspeyer

Änderungen Bundesmeldegesetz bei der Auskunft aus dem Melderegister über Alters- oder Ehejubiläen

Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,

zum 01.11.2015 wurde das Auskunftsrecht für Mandatsträger im Bundesmeldegesetz (BMG) neu geregelt. Nach geltendem Recht erhält die Ortsgemeinde ab sofort nur noch Informationen zu Altersjubiläen ab dem 70. Geburtstag, sowie zu jedem weitern 5. Geburtstag in Folge, ab dem 100. Geburtstag jährlich.

Die bedeutet in der Praxis, dass ich oder die Beigeordnete Frau Berberich-Jeck, entgegen den Regelungen der bestehenden Ehrenordnung, bei Geburtstagsjubiläen nur noch wie folgt gratulieren werden:

zum 80., 85., 90., 95., sowie ab dem 100. Geburtstag jährlich.

Ich hoffe auf Ihr Verständnis und werde Sie informieren, falls es eine Änderung dieser Regelung geben sollte.